Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt in Kraft – Änderungen für die Schweinehaltung

Beitrag vom 16. Februar 2021:

Am 08.02.21 wurde die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im BGBl veröffentlicht und tritt damit zum 09.02.21 in Kraft. Für die Schweinehaltung wurden somit die bereits angekündigten Änderungen rechtskräftig.

Grundlegende Änderungen:

– Verbot der Einzelhaltung von Sauen im Deckzentrum in Neubauten bzw. nach einer  Übergangszeit von acht Jahren in Bestandsbauten.
– Mehr Platz für Sauen im Zeitraum ab dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von  acht Jahren in Bestandsbauten.
– Maximal fünf Tage Haltung von Sauen im Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel sowie eine Buchtenfläche von mindestens 6,5 m2 in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von fünfzehn Jahren in Bestandsbauten.
– Organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial in ausreichender Menge ab dem 01.08.2021.

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